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Startklar für die Telematikinfrastruktur (TI)

Zusammen mit unserem Partner DGN bieten wir künftig ein Komplettpaket für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur an.

Dieses beinhaltet alle für die Anbindung notwendigen Komponenten:

Konnektor
Der Konnektor ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Praxisverwaltungssystem, Ihrem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht die Verwaltung der Versichertenstammdaten, in Zukunft auch der Notfalldaten und Medikamentenverordnung
auf der eGK. Die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst.
Stationäres eHealth-Kartenterminal
Es  dient dazu, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen. Anders als das bisherige eGK-fähige Kartenlesegerät wird es nicht am PC, sondern am Konnektor angeschlossen.

Wie viele Kartenterminals werden benötigt? Mindestens eines für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z. B. Notfalldaten) sind zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern nötig.

Mobiles eHealth-Kartenterminal
Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt ein mobiles Terminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM möglich). Zum Zugriff auf die eGK ist ein weiterer Praxisausweis (SMC-B) oder ein eHBA nötig.
Praxisausweis (SMC-B)
Mit Praxisausweis (Security Module Card – Betriebsstätte, kurz SMC-B) authentisiert sich eine Betriebsstätte (Praxis, Klinik oder Apotheke) gegenüber den Diensten der TI, weist sich also als berechtigter Teilnehmer aus und kann Patientendaten auf der eGK auslesen. Die Karte wird in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über eine PIN aktiviert und ist zwingend erforderlich für den Betrieb der TI-Komponenten.

Herausgeber des Praxisausweises sind die Kassenärztlichen Vereinigungen für Fachärzte und Psychotherapeuten sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für Zahnärzte. Produziert wird der Ausweis von vertraglich verifizierten Anbietern, so genannten Trust Service Providern (TSP). Dazu zählt künftig auch unser Tochterunternehmen medisign.

VPN-Zugangsdienst
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen den VPN-Zugangsdienst, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.
Update S3 Windows
Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, wird jedoch künftig für medizinische Anwendungen der TI benötigt. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtsgültige digitale Unterschrift.

Herausgeber des eHBA sind die Landesärztekammern für Ärzte, die Landeszahnärztekammern für Zahnärzte und die Landespsychotherapeutenkammern für Psychotherapeuten. Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Anbietern. Derzeit ist dies einzig unser Tochterunternehmen medisign.

Die Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erhalten Sie über S3 Praxiscomputer. Das Komplettpaket beinhaltet den Konnektor, den VPN-Zugangsdienst, ein stationäres eHealth-Kartenterminal und optional ein mobiles eHealth-Kartenterminal. Den erforderlichen Praxisausweis SMC-B erhalten Sie bei unserem Partnerunternehmen medisign.

 

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