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DGN schnürt Komplettpaket für Telematikinfrastruktur

Mit dem E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber den Fahrplan für die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur vorgegeben. So sind niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2018 verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Die notwendigen technischen Komponenten wird das DGN voraussichtlich ab Anfang 2018 anbieten.

Ab dem 1. Juli dieses Jahres bekommen Praxen die Kosten erstattet, die ihnen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) entstehen. In der so genannten Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den Wirkbetrieb ist die Höhe der Zuschüsse festgelegt, die Ärzte und Psychotherapeuten in Form von Pauschalen für die technische Erstausstattung ihrer Praxis und die laufenden Betriebskosten erhalten.

Die Eckpunkte der Finanzierung im Überblick:

  • Für einen Konnektor (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur) erhalten Praxen mit bis zu drei Ärzten 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das 3. Quartal 2017. In den drei Folgequartalen (also 4. Quartal 2017 bis 2. Quartal 2018) sinkt der Betrag um jeweils zehn Prozent, wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
  • Für ein stationäres Kartenterminal werden 435 Euro erstattet.
  • Für ein mobiles Kartenterminal werden 350 Euro erstattet.
  • Ärzte und Psychotherapeuten bekommen zudem eine einmalige Startpauschale von 900 Euro
    • für Kosten, die ihnen beim Anschluss eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), bei der Installation, durch den Praxisausfall während der Installation und bei der Anpassung ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) entstehen.
    • für den Zeitaufwand für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in der Startphase.
  • Laufende Betriebskosten werden quartalsweise erstattet:
    • Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich der laufenden Kosten für den VPN-Zugangsdienst): 298 Euro/Quartal vom 3. Quartal 2017 bis 2. Quartal 2018, 248 Euro/Quartal ab dem 3. Quartal 2018
    • Praxisausweis in Form der SMC-B Smartcard: 23,25 Euro/Quartal und Karte
    • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): 11,63 Euro/Quartal und Karte

Erste Geräte voraussichtlich ab Herbst 2017

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es allerdings noch keine zugelassenen Komponenten für den Produktivbetrieb. Die Gesellschafter der gematik, der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI), haben angekündigt, dass voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres die ersten Geräte zur Verfügung stehen könnten. Am 1. Juni hatten sie die Freigabe für den Online-Produktivbetrieb der TI erteilt. Damit stehen nun die Prüf- und Zulassungsverfahren fest, die Anbieter wie das DGN durchlaufen müssen, bevor sie ihre Komponenten am Markt anbieten dürfen.

Erstattungsbeträge sollen kostendeckend sein

Voraussichtlich Anfang 2018 wird das DGN ein Komplettpaket für die Anbindung an die TI anbieten, das einen Konnektor, den VPN-Zugangsdienst, eine SMC-B-Smartcard und einen eHBA beinhaltet. “Unsere Kunden müssen sich keine Sorgen im Hinblick auf die Staffelung der Förderbeträge machen”, sagt DGN-Geschäftsführer Armin Flender. “Es ist davon auszugehen, dass mit steigenden Stückzahlen die Kosten für die Komponenten erheblich sinken werden.” Anders ausgedrückt: Praxen, die Anfang 2018 mit der Anbindung an die TI starten, werden voraussichtlich keine finanziellen Nachteile entstehen. Die dann geltenden Erstattungsbeträge werden ausreichen, um die Kosten für den Konnektor und den VPN-Zugangsdienst zu decken.

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