Die Nutzung der eAU ist demnach ab 01.07.2022 für alle Kassenärztinnen und Kassenärzte verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen dringend Vorbereitungen für die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu treffen. Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der “gelbe Schein” wird dann auf normalem, weißem Papier gedruckt.
Der elektronische Versand an die Krankenkasse erfolgt direkt aus der Praxissoftware heraus über den Kommunikationsstandard KIM.
Im ersten Schritt wird bei der Einführung der eAU lediglich die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Ärzte müssen weiterhin Papierbescheinigungen für den Arbeitgeber und die Patienten erstellen. Sollte die elektronische Übertragung aus technischen Gründen nicht funktionieren, müssen Sie zusätzlich noch das Exemplar für die Krankenkasse in Papierform ausdrucken. Der Ausdruck für den Arbeitgeber wird weiterhin in Papierform dem Versicherten übergegeben, der ihn selbst an den Arbeitgeber versendet.
Bitte lesen Sie sich unseren Leitfaden zur Einrichtung der eAU ausführlich durch:
Alternativ finden Sie den Leitfaden auch im S3-Hauptmenü unter:
<Hilfe> –> <Handbuch eAU (2022)>