Zum 15. Januar 2022 ist eine Anpassung der nationalen Vorgaben zur Anerkennung des Genesenenzertifikates erfolgt. Für den nationalen Anwendungsbereich wurde die Anerkennungsdauer von bisher 180 auf 90 Tage reduziert. Davon unberührt bleiben die Vorgaben der Verordnung (EU) 2021/953. Diese sehen weiterhin vor, dass auf dem Genesenezertifikat eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen anzugeben ist.
Vor diesem Hintergrund sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Anpassungen an den Modulen zur Ausstellung des Genesenzertifikates vorzunehmen. Es bleibt bei den bekannten Daten (Gültigkeitsbeginn: 28 Tage/ Gültigkeitsende: 180 Tage). Die Berücksichtigung der im nationalen Anwendungsbereich verkürzten Anerkennungsdauer wird nach derzeitigen Planungen anderweitig im Rahmen der Überprüfung umgesetzt. Es besteht insofern derzeit hinsichtlich der Genesenzertifikate kein Anpassungsbedarf.