Ab 2018 können gesetzlich Versicherte ihre Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. helfen in einem Notfall dem behandelnden Arzt, den Patienten schnell und zielgerichtet zu versorgen. Bei einem Rundgang über die Medizinmesse MEDICA ließen sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens gestern die Arbeitsabläufe erläutern, die mit dem Anlegen eines solchen Datensatzes verbunden sind. Erprobt werden diese im Pilotprojekt NFDM-Sprint, an dem auch der westfälische Arztsoftware-Hersteller InterData Praxiscomputer GmbH, ein 50-prozentiges Tochterunternehmen des DGN, beteiligt ist.
In diesen Tagen endet das Pilotprojekt NFDM-Sprint, in dem seit Juni dieses Jahres Ärzte aus Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für mehrere Tausend Patienten Notfalldatensätze angelegt haben. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der eGK ab 2018. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik. Beteiligt sind zudem die InterData Praxiscomputer GmbH sowie das Universitätsklinikum Münster (UKM) und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten.
“Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist”, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der MEDICA. “Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.” Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik, ergänzt: “Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.”
Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung hat sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte konzentriert: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Primärsystems? Wo liegen welche Verbesserungspotenziale? “Die Datensätze wurden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt”, berichtet InterData-Geschäftsführer Dirk Fellenberg. “Der Patient soll den Ausdruck – wie auch seinen Medikationsplan – immer bei sich tragen.” Die Papierbögen im DIN-A4-Format hat das Unternehmen in enger Abstimmung mit der gematik entworfen.
Der Begriff Notfalldatenmanagement (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der eGK abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen.